Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2023 | p. 1–1Es folgt Seite №1

Editorial

Das neue Jahr ist noch jung, und schon liegt das erste Heft vor, das Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hoffentlich genauso viel Freude und Interesse beim Lesen und Durchstöbern hervorruft, wie es bei dem Schriftleiter der Fall gewesen ist. Die beiden Hauptthemen der Antibiotikaresistenz und der Forensic Nurse, welche in vier wissenschaftlichen Beiträgen aus verschiedenen Aspekten beleuchtet werden, haben mein besonderes Interesse geweckt. Der von Eliane Albert verfasste Beitrag zu den rechtlichen Herausforderungen von Antibiotikaresistenzen hat mich spontan an einen schon Jahre zurückliegenden Fall erinnert, bei dem mehrere Klientinnen in einer Geburtsklinik von einem hartnäckigen Spitalkeim heimgesucht wurden und den damals noch jüngeren Anwalt mit der Frage konfrontierten, wann für eine Spitalinfektion gehaftet wird. Mag dieser Aspekt auch nur eine rechtliche Herausforderung darstellen – die Antibiotikaresistenz wird uns noch lange herausfordern.

Julian Mausbach, Valeria Kägi, Daniel Jositsch, Michael J. Thali und Malaika Vetter sowie Sonja Wheeler betreten – für schweizerische Verhältnisse – mit ihren Beiträgen zur Forensic Nurse wissenschaftliches Neuland und bringen eine faszinierende neue Perspektive in die Berufsrealität der Pflege. Alle Freunde CSI und Co. werden angetan sein, dass Pflegefachpersonen inskünftig auch andere Aufgaben wahrnehmen, die zumindest dem Verfasser dieser Zeilen so nicht bewusst gewesen sind, auch wenn er während längerer Zeit einmal im sonnigen Kalifornien für ein Studium der Rechte weilte und dort mit dieser Realität konfrontiert wurde. Es wird spannend sein, zu beobachten, wie sich dieser besondere Zweig der Pflegewissenschaft bzw. der Pflegetätigkeit entwickeln wird.

Dania Tremp widmet sich in ihrem Beitrag den neuen Empfehlungen der Gesundheitsdirektorenkonferenz betreffend die kantonalen Planungen im Bereich der stationären Rehabilitation. Die Bereitstellung der von der Bevölkerung aktuell und in Zukunft benötigten Rehabilitationsleistungen stellt die Kantone vor besondere Herausforderungen, umso begrüssenswerter sind vereinheitlichte Grundsätze und Empfehlungen des interkantonalen Gremiums.

Das von Heidrun Gattinger und Hardy Landolt betreute Forum zur Bedarfsfeststellung ergänzt den vorerwähnten wissenschaftlichen Beitrag zur Bedarfsplanung. Zusammen mit Esther Bättig thematisieren die Forumsverantwortlichen die verschiedenen Aspekte der Bedarfsfeststellung im stationären und ambulanten Bereich und erlauben sich die kritische Frage, ob gegebenenfalls nicht eine einheitliche bzw. integrale Bedarfsfeststellung dem Bedürfnis der selbstbestimmten Inanspruchnahme der benötigten Versorgungsleistungen besser als die derzeitige fragmentarische Bedarfsfeststellung entsprechen würde.

Die Rubrik Gesetzgebung öffnet den Blick für die zahlreichen parlamentarischen Vorstösse, Gesetzgebungsvorhaben und verwaltungsinternen Meinungsäusserungen mit mehr oder weniger verbindlichen Charakter zu den ungelösten bzw. reformbedürftigen Pflegefragen. Die von Hardy Landolt verfasste Urteilsbesprechung weist darauf hin, dass die Feststellung des Assistenzbedarfes durch das Instrument FAKT2 nach der Meinung des Bundesgerichts nicht in allen Teilen bundesrechtskonform erfolgt.

Dass die Pflege letztlich nur einen Aspekt des individuellen Versorgungsbedürfnisses von Personen ist, die infolge Krankheit oder Unfall oder altershalber auf Hilfe, Betreuung, Pflege oder Überwachung angewiesen sind, verdeutlicht das von Hardy Landolt mit dem Betreuungsspezialisten Rainer Perprunner geführte Interview. Während die Pflege letztlich Gegenstand der obligatorischen Heilungskostenversicherung darstellt, besteht in Bezug auf die Betreuung ein Gewusel von unterschiedlichen Versorgungs- und Finanzierungsvorschriften des Bundes und der Kantone, obwohl eigentlich beide Bereiche aufeinander abgestimmt sein sollten.

Schliesslich möchte ich ganz zum Schluss das neue Redaktionsmitglied Florian Liberatore begrüssen und gleichzeitig das Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Helena Zaugg sich entschieden hat, aus der Redaktion auszutreten. Beiden wünsche für die neuen Aufgaben des Lebens viel Freude und Erfüllung. Es bleibt mir, Ihnen neben der angenehmen Lektüre weiterhin ein noch sorgenfreieres Leben zu wünschen, auch wenn es im nicht allzu fernen Ausland Mitmenschen gibt, die diese Wünsche noch mehr benötigen!

Ihr Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.