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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2023 | p. 63–64Es folgt Seite №63

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser

Ein erstes Mal müssen Sie an dieser Stelle auf das gewohnte Editorial unseres geschätzten Kollegen Hardy Landolt verzichten. Die Redaktion hat sich entschlossen, die bisher allein von Hardy Landolt geschulterte Last der Schriftleitung und Heftverantwortung unter den Mitherausgebern aufzuteilen.

Tausend Dank, lieber Hardy, dass Du uns bisher so tatkräftig den Rücken freigehalten hast. Es ist höchste Zeit, dass wir den Freiraum, den Du uns für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Pflege verschafft hast, endlich auch Dir verschaffen. Schlicht weil Dein Beitrag hierzu unverzichtbar ist!

Pflegeinitiative und Forensic Nursing sind die beiden Themen, denen der wissenschaftliche Teil des vorliegenden Heftes gewidmet ist. Beide verbindet das Berufsbild der Pflege: Die Pflegeinitiative wirkt auf übergeordneter Ebene auf dieses ein, während Forensic Nursing exemplarisch dafür steht, wie im Pflegebereich neue, der aktuellen Entwicklung angepasste Berufsbilder entstehen.

So widmet sich Rudolf Joder der Umsetzung der Pflegeinitiative. Er nimmt dabei nicht nur zu Sinn und Zweck einzelner juristischer Regelungen Stellung, sondern zeigt auch Umsetzungsprobleme auf, welche die Behebung des Pflegenotstandes gefährden könnten.

Valeria Kaegi, Julian Mausbach und Dominice Häni führen die in Heft 1/2023 begonnene Auseinandersetzung mit der Thematik Forensic Nursing fort. Wie kann man etwa klinisch-forensische Ambulanzen in der Schweiz so etablieren, dass eine Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Personen tatsächlich gelingt? Ergänzt wird dies um Einblicke aus der Praxis in Bezug auf die Komplexität der pflegerischen Erstbetreuung von weiblichen Opfern sexueller Gewalt. Ebenfalls zu diesem Komplex zu zählen ist das von Julian Mausbach mit Dominice Häni geführte Interview, das dem Weg von der Nurse zur Forensic Nurse gewidmet ist.

In einem Diskussionsbeitrag, der eine transparente Debatte anstossen soll, vertritt der Gesundheitsökonom Heinz Locher die These, dass Betagtenbetreuerinnen nicht als Leiharbeiterinnen, sondern als Auftragnehmerinnen gelten sollten.

Das von Julian Mausbach verantwortete Forum ist als eine Ergänzung der Thematik Forensic Nursing lesbar. Es beleuchtet Aspekte der Pflege, die bisher noch nicht genügend ins Licht gerückt oder sonst nur von rotem Licht begleitet werden – und einen nicht zu leugnenden forensischen Aspekt aufweisen. Der Seniorenschutz, als eine bereits angesichts der demografischen Entwicklung wachsende Herausforderung, wird aus dem Blickwinkel der Kantonspolizei Zürich abgebildet. Beratung, Betreuung und Pflege von Sexarbeitenden führt das Team der Isla Victoria seinerseits in die Rolle, forensisch Relevantes im Rahmen ihrer Arbeit erfahren und damit umgehen zu müssen.

Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2023 | p. 63–64 Es folgt Seite № 64Wie gewohnt bereitet Dominique Vogt in der Rubrik Gesetzgebung die jüngsten Entwicklungen auf. Schliesslich besprechen Thomas Gächter, Carlo Lienhard und Michael E. Meier aktuelle Bundesberichtsentscheide zur Invaliditätsbemessung in der Unfallversicherung, zu psychotherapeutischen Massnahmen für Jugendliche sowie zur Selbsteingliederungslast in der Invalidenversicherung.

Wir hoffen, dass sich auch für Sie, liebe Leserinnen und Leser, in diesem Heft interessante Einblicke und Anregungen finden. Und für Dich, lieber Hardy, hoffen wir, dass Du erstmals auch die Lektüre eines «Pflegerechts» geniessen kannst, das Du nicht selbst gestaltet hast.

Ihre

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und PD Dr. iur. Julian Mausbach