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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2022 | p. 195–200Es folgt Seite №195

Ersatzpflicht für berufsbedingte Gesundheitsschäden

I. Sozialversicherungsrechtliche Leistungspflicht

A. Grundlagen

Wird eine Pflegefachperson im Rahmen ihrer Berufsausübung verletzt, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Nach dem Grundsatz «casum sentit dominus» trägt die verletzte Person den Schaden. Eine Überwälzung des Schadens ist nur dann und in dem Umfang auf Dritte möglich, wenn eine sozialversicherungs- oder…

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