Psychiatrische Pflege in der Krankenversicherung – eine (kritische) Standortbestimmung
Inhaltsübersicht
- I. Von der spezialisierten Psychiatrieausbildung zur generalisierten Pflegeausbildung
- II. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausübung von psychiatrischen Pflegeleistungen
- III. Anspruch von psychisch erkrankten Personen auf gleichberechtigten Zugang zu versicherten Pflegeleistungen
- IV. Erlass von spezialgesetzlichen Bestimmungen für psychiatrische Pflegemassnahmen
- V. Bundesgerichtliches Berufsausübungsverbot für psychiatrische Pflegeleistungen?
I. Von der spezialisierten Psychiatrieausbildung zur generalisierten Pflegeausbildung
Die psychiatrische Pflege hat seit je eine Sonderstellung. Besonderheiten bestehen bereits bei der Ausbildung. Obwohl die psychiatrische Pflege einen eigenständigen Bereich der Pflege darstellt, existiert keine besondere Psychiatriepflegeausbildung mehr. Bis zum Inkrafttreten der Ausbildungsbestimmungen für…
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