«Persönlicher Verkehr» mit Kranken und Betagten
I. Zum Problem
Nach Art. 273 ZGB haben Eltern, denen die elterliche Sorge bzw. Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind «gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr». Es geht mithin um kontinuierliche Kontakte unter Menschen, die sich zwar nahestehen, aber doch auf gewisse Distanz bzw. nicht in Hausgemeinschaft leben. Behördliche Weisungen sind möglich und nötig, wenn sich…
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