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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2021 | S. 1–1Es folgt Seite №1

Editorial

Ein gewesener Bundesrat pflegte jeweils in weniger bedeutungsvollen Lebenssituationen zu sagen, dass Freude herrsche. Der Schriftleiter kann diesem Ausspruch nur beipflichten und seine Freude zum Ausdruck bringen, dass die Zeitschrift «Pflegerecht» den zehnten Jahrgang begonnen hat und Sie, liebe Leserinnen und Leser, während der vergangenen Dekade zum fortschreitenden Gelingen beigetragen haben. Dank gebührt aber auch den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Redaktion sowie dem Stämpfli Verlag für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit. Es wäre sehr schön, wenn die Zeitschrift in eine zweite, erfolgreichere Dekade eintreten könnte. Mit dem vorliegenden, seitenmässig überdurchschnittlichen Heft ist zumindest ein gelungener Anfang gemacht.

Die wissenschaftlichen Beiträge befassen sich allesamt mit Qualitätsfragen. Carola Maurer, Brigitte Marty-Teuber, Marcel Schlecht und Heidrun Gattinger richten den Fokus auf die Pflegequalität und deren Verbesserung und skizzieren, wie ein kompetenzorientiertes Qualitätsentwicklungssystem auf der Basis der Kinästhetik funktioniert und was es beinhaltet. Dass auch die Invalidenversicherung die Eingliederung nicht nur auf dem Papier fördern sollte, ist seit je ein Grundsatz des IVG. Ob die im Rahmen der 5. IV-Revision eingeführten «Werkzeuge» der Früherfassung und Frühintervention unberechtigte Erwartungshaltungen geweckt haben oder nicht, beantwortet der Beitrag von Nicole Peter. Dass auch die Qualität am Lebensende eine Rolle spielt, betont Peter Breitschmid in seinem Beitrag zu den juristischen Notwendigkeiten beim Sterben. Vor allem in pandemischen Zeiten sollte man den mutmasslichen Willen hinsichtlich des Sterbens und der Verteilung des Vermögens nicht erst auf der Notfallstation zum Ausdruck bringen. Geschieht es aber trotzdem, ist das Spitalpersonal gefordert, auch diese juristische Herausforderung zu bewältigen.

Dies leitet über zum von Hardy Landolt und Heidrun Gattinger betreuten Forum, das sich mit der Coronapandemie aus der Sicht der pflegebedürftigen Personen befasst. Ruth Baumann-Hölzle, Daniel Gregorowius, Diana Meier-Allmendinger, Rouven Brenner, Andreas Petrik, Robert Ammann, Stefan Berchtold, Daniel Häring, Meret T. Müller, Simone Weber und Hardy Landolt befassen sich mit ethischen, juristischen, emotionalen und nicht zuletzt auch mit praktischen Fragen, Herausforderungen und Unzulänglichkeiten im Umgang mit pflegebedürftigen Personen während der bisherigen Pandemie, die wohl weiter andauern wird, weil Viren unartig zur Mutation neigen. Diese naturgegebene Unart darf nicht dazu führen, dass die Patientenrechte der pflegebedürftigen Personen in Vergessenheit geraten.

Brigitte Blum-Schneider gebührt an dieser Stelle ein besonderes Dankeschön für die nimmermüde Bereitschaft, die Flut der Gesetzesvorstösse und -änderungen im Pflegebereich zusammenzutragen und übersichtlich zu präsentieren. Genauso wie die Rubrik Gesetzgebung befassen sich auch die vier Urteilsbesprechungen von Dania Tremp, Sarah Hack-Leoni und Julian Mausbach, die sich nicht mit der allgegenwärtigen Coronapandemie, sondern mit ganz praktischen Fragen rund um die Finanzierung von Hilfs-mitteln und Diebstählen in Heimen befassen.

Einen profunden Einblick in den Alltag einer städtischen Spitex gewährt das von Thomas Gächter mit Elena Owassapian geführte Interview. Ernüchternd ist der Umstand, dass weniger das Coronavirus, sondern die Finanzen gemäss der interviewten Geschäftsleitung Ursache für eine ständige Gratwanderung sind. Das sollte nicht sein! Was aber unbedingt sein sollte, zumindest meint dies Thomas Gächter in seiner Rezension, ist die Lektüre des Nutshell-Büchleins zur Pflegefinanzierung, das von Hardy Landolt verfasst wurde. Noch dringender wäre eine Reform des geltenden Pflegefinanzierungsrechts!

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL. M.