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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2021 | S. 81–81Es folgt Seite №81

Editorial

Der Sommer naht und mit ihm hoffentlich ein (vorübergehendes) Ende der Pandemie, deren Auswirkungen beim einen oder anderen, spürbar bei zunehmend vielen den Alltag vergällen. Die Lektüre des vorliegenden Heftes, nicht ganz frei von Covid-Themen, bereitet Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hoffentlich bereits Vorfreude auf die baldige Freiheit, mag diese auch noch da und dort eingeschränkt sein.

Die vier wissenschaftlichen Beiträge befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten. Ueli Kieser betont die Komplexität des derzeitigen Pflegefinanzierungssystems in der Krankenversicherung und fordert, dass der Bund entweder ein Pflegeversicherungsgesetz oder zumindest ein Rahmengesetz für die Pflegeversicherungsleistungen schafft, um Einheitlichkeit und Klarheit herbeizuführen. Dass es auch pflegebedürftige Gefangene gibt und diese Situation einen Balanceakt zwischen Restriktionen und Fürsorge verlangt, schildert Isabel Baur in ihrem Beitrag. Zu den pflegebedürftigen Randgruppen, die regelmässig aus dem Fokus geraten, zählen nichtnur pflegebedürftige Gefangene, sondern auch pflegebedürftige Schülerinnen und Schüler. Hardy Landolt geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie sich Schulträger und die Sozialversicherung die Finanzierung von Pflege- und Assistenzleistungen während des Grundschulunterrichts teilen.

In Zeiten des Datenschutzes und des elektronischen Patientendossiers kommt den Patientendaten eine besondere Bedeutung zu. Nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch forschende Personen und Institutionen sind daran interessiert, möglichst viele Patientendaten zu kennen und verwenden zu können. Michael Widmer, Christophe Olivier Schneble, Philipp Egli und Bernice Simone Elger nehmen dieses Spannungsdreieck in den Blick und thematisieren die Problematik, wer Inhaber der Patientendaten ist.

Das von Brigitte Blum-Schneider zusammengestellte Forum widmet sich der Palliative Care. Diese besondere Pflegeform am Lebensende stellt in vielerlei Hinsicht Herausforderungen und ungeklärte Fragen. Eva Bergsträsser, Heiner Kuhn, Monika Obrist, Caroline Bähler, Michael Kirschner und Christian Streit sowie Brigitte Blum-Schneider greifen in ihren Beiträgen diverse Aspekte heraus und schildern nicht nur die Notwendigkeit, die Erscheinungsformen und die Finanzierung dieser besonderen Pflegeleistungen, sondern auch den Umgang mit den Pflegebedürftigen am Lebensende.

Brigitte Blum-Schneider zeichnet sodann einmal mehr für die Rubrik Gesetzgebung verantwortlich und verdeutlicht, dass die Pflege nach wie vor Verwaltung und Gesetzgeber umtreibt. Umtriebig sind auch die Gerichte, die regelmässig Entscheide zu Pflegefragen treffen. Thomas Wehrlin und Julian Mausbach stellen einen wichtigen unfallversicherungsrechtlichen Entscheid sowie zwei illustrative strafrechtliche Urteile vor. Das letztere Urteil, das im Zusammenhang mit einer pflichtwidrigen Unterlassung, die zum Tod führte, ergangen ist, lässt fragen, ob Staat und Pflegeverantwortliche genügend getan haben, um das Leben der vom Covid-Erreger konkret bedrohten Personen hinreichend zu schützen.

Das von Julian Mausbach mit Heike Geschwindner geführte Interview gewährt interessante Einblicke in die Tätigkeit einer Pflegeforscherin, die sich auch mit ethischen Problemstellungen auseinandersetzt und sich eine partizipative Pflege und Betreuung wünscht. Den gleichermassen traurigen wie würdigen Abschluss des vorliegenden Heftes bildet der Nachruf auf Schwester Liliane, die im November 2020 infolge einer Covid-Infektion im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Schwester Liliane war eine der Lichtgestalten der schweizerischen Pflege und wird uns allen in bester Erinnerung und als Vorbild bleiben.

Bleiben Sie gesund und geniessen Sie ausgiebig die sommerlichen Freiheiten!

Ihr Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.