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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2020 | S. 137–137Es folgt Seite №137

Editorial

Das dritte Heft des «Pflegerechts» gleicht einem Regenbogen nach einem heftigen Regenschauer: Passend zur Sommerzeit befasst es sich nicht nur mit dem Ausland, sondern auch dem lieben Geld und der lästigen Corona-Pandemie.

Die beiden ersten Beiträge von Andrea Kobleder, Ernst Richle und Martin Müller sowie Nora Meuli und Carlo Knöpfel greifen die sich stetig verschärfende Problematik der Gesundheitskosten auf. Nicht nur Personen, die eine Krebserkrankung überleben, sondern auch und vor allem pflegebedürftige Personen, die mit Pflegekosten konfrontiert werden, befinden sich in einer angespannten Lebenssituation. Die Autoren weisen nach, dass sich beide Patientengruppen, nachdem die eigentliche Heilbehandlung abgeschlossen ist, regelmässig in belastenden finanziellen Verhältnissen befinden. Besonders irritierend ist dabei der Umstand, dass der Föderalismus bei den Pflegekosten eine unterschiedlich hohe Belastung verursacht, je nachdem, wo die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.

Caroline Aebli-Wittwer befasst sich in ihrem Beitrag mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine stationäre oder ambulante Heilbehandlung im Ausland durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt wird. In Zeiten «offener Grenzen» sollte eigentlich eine grenzüberschreitende Freizügigkeit bestehen, nicht zuletzt deshalb, weil die Heilbehandlungskosten, insbesondere Pflegekosten, im Ausland tiefer sind. Gleichwohl schränkt das Territorialitätsprinzip die Deckung einer Auslandsbehandlung (zu stark) ein. Dass auch die psychiatrische Pflege zunehmend eingeengt wird, ist Gegenstand des vierten Beitrages von Hardy Landolt, der sich kritisch mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts auseinandersetzt.

Nicht zuletzt aus aktuellem Anlass präsentieren Thomas Gächter zusammen mit Roswitha Koch, Brigitte Blum-Schneider, Fabienne Hartmann, Jérome Schneider, Susanne Böni und Marc Wohlwend ein Forum, das sich aus verschiedenen Gesichtspunkten mit der Stellung des Pflegepersonals während einer Pandemie befasst und konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie gewährt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden Personalknappheit im Pflegebereich sollte die aktuelle Pandemie Anlass dafür sein, das Pflegepersonal nicht nur vermehrt zu schützen, sondern auch im Interesse der gesamten Gesellschaft zu fördern.

Die beiden Rubriken Gesetzgebung, wie immer betreut von Brigitte Blum-Schneider, und Rechtsprechung gewähren einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht. Besprochen wer- den drei sozialversicherungsrechtliche Urteile, die Hardy Landolt sowie Caroline Brugger Schmidt und Dania Tremp ausgewählt haben. Die neue Präsidentin der Paraplegiker-Stiftung, Heidi Hanselmann, die von Heidrun Gattinger interviewt worden ist, rundet die Informationsfülle des Hefts nicht nur mit persönlichen Bemerkungen, sondern auch mit einem Bekenntnis für ein selbstbestimmtes Leben ab.

Im Sinne dieses Bekenntnisses hoffe ich, werte Leserinnen und Leser, dass Sie trotz der Corona-Wirren gleichwohl selbstbestimmt die Sommerferien geniessen (konnten) und Ihnen auch das vorliegende Heft Vergnügen bereiten wird. Bleiben Sie gesund und munter – mit genügend Abstand zum Mitmenschen, aber nicht zur Zeitschrift!

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL. M.