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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2021 | S. 145–145Es folgt Seite №145

Editorial

Der Sommer ist endlich da und mit ihm auch eine gewisse Entspannung, was die Herausforderungen der Pandemie anbelangt. Dass die juristische Bewältigung der jüngsten Krise noch nicht überwunden ist, verdeutlicht der erste Beitrag. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis Rechtssicherheit hinsichtlich der Leistungspflicht der verschiedenen Sozialversicherungssysteme im Zusammenhang mit einer Ansteckung mit dem Coronavirus und seinen Langzeitfolgen geschaffen ist. Diese Rechtsunsicherheit besteht, wie Kaspar Gehring und Ueli Kieser in ihrem Beitrag betonen, auch und vor allem für Pflegefachpersonen.

Nicht nur in Bezug auf die Schutzimpfung, sondern auch bei anderen medizinischen Fragestellungen, etwa der Organspende, ist regelmässig zu entscheiden, ob das (un)vernünftige Verhalten der Betroffenen genügt oder staatlicherseits mit einem moderaten Zwang einem Versorgungsengpass begegnet werden soll. Während ein Impfobligatorium von der Politik rundum abgelehnt wird, wird bei der Organspende ein Systemwechsel geplant. Birgit Christensen und Thomas Gächter analysieren in ihrem Beitrag die Auswirkungen, welche die Einführung der Widerspruchslösung haben würde.

Der dritte Schwerpunkt befasst sich mit der Wirtschaftlichkeitskontrolle. Larisa Petrov und Sarah Hack-Leoni veranschaulichen, dass keine einheitliche Methodik existiert, wie die Wirtschaftlichkeit von medizinischen Dienstleistungen beurteilt werden soll. Es besteht ein unglücklicher Methodenmix, der es sogar zulässt, dass die volkswirtschaftlich teuerste Versorgungsform sozialversicherungsrechtlich als wirtschaftlich betrachtet wird.

Eine Konzeptlosigkeit herrscht auch im Zusammenhang mit der Betreuung von älteren Menschen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen wäre es zeitlich mehr als geboten, ein kohärentes Versorgungssystem zu implementieren. Das von Maja Nagel-Dettling und Carlo Knöpfel betreute Forum thematisiert diese vordringliche sozialpolitische Problematik. Diese wird von Riccardo Pardini, Claudia Heinzmann, Carlo Knöpfel, Christine Kaufmann, Moritz Senn, Martina Filippo und Hardy Landolt aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die Autoren verdeutlichen, dass insbesondere auch hinsichtlich der rechtlichen Stellung von älteren Menschen, die hilfsbedürftig sind, ein Defizit besteht.

Brigitte Blum-Schneider gewährt einmal mehr Einblicke in die Tätigkeit von Exekutive und Judikative und erwähnt insbesondere, dass das Parlament anlässlich der Schlussabstimmung vom 18. 6. 2021 die Vorschläge des Bundesrates betreffend die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen hat. Petra Betschart-Koller fasst zwei wichtige sozialversicherungsrechtliche Entscheide des Bundesgerichts in der Rubrik Rechtsprechung zusammen und macht darauf aufmerksam, dass auch eine blosse Überwachung von elementaren Lebensfunktionen eine versicherte Pflegeleistung darstellt.

Das Kunterbunt der Lebensentwürfe widerspiegelt sich schliesslich in dem von Helena Zaugg mit Petra Metzenthin geführten Interview. Aufgewachsen und ausgebildet in der DDR, hat sich die Pflegefachfrau als Folge eines Dranges zur Weiterentwicklung dazu entschieden, in die Schweiz überzusiedeln, und seither eine wechselvolle Entwicklung durchgemacht, die sie schliesslich zum Doktorat und zur momentanen Tätigkeit an der Basler Fachhochschule geführt hat.

Ich wünsche nicht nur der Interviewten, sondern auch Ihnen allen ein spannendes Leben mit möglichst vielen Abwechslungen und Herausforderungen. Gewiss sollten Letztere in der Mehrheit positiv sein. Pandemie und sturmbedingte Verwüstungen sind freilich unerwünscht, aber insoweit tröstlich, weil sie daran erinnern, jeden Tag des Lebens, auch wenn er verregnet ist, zu schätzen und zu geniessen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, weiterhin ein spannendes Leben und verbleibe

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL. M.