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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2021 | S. 201–201Es folgt Seite №201

Editorial

Nunmehr ist es schon 10 Jahre her, seit die erste Ausgabe der Zeitschrift Pflegerecht erschienen ist! Sowohl der Schriftleiter als auch die Redaktionsmitglieder freuen sich, dass es im Verlauf der vergangenen Dekade gelungen ist, aus dem Mauerblümchendasein herauszutreten und eine für die Schweiz einzigartige interdisziplinäre Zeitschrift zu etablieren. Ich möchte es nicht unterlassen, dem Stämpfli Verlag, allen voran dem mittlerweile pensionierten Stephan Grieb, den Redaktionsmitgliedern und Ihnen, werte Leser/innen, dafür zu danken, dass das Jubiläum möglich geworden ist. Die vergangene Dekade ist Ansporn genug, weiterhin eine attraktive Zeitschrift zu gestalten, welche die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Pflegerechts aufnimmt und reflektiert darstellt.

2021 ist das neue Bundesgesetz, mit dem die Erwerbsarbeit und die Angehörigenbetreuung besser in Einklang gebracht werden soll, in Kraft getreten. Rebecca Vionnet fasst die wesentlichsten Neuerungen, insbesondere den Betreuungsurlaub für erwerbstätige Angehörige, die mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben konfrontiert werden, im ersten wissenschaftlichen Beitrag zusammen. Der zweite wissenschaftliche Beitrag von Pia Georgi Tscherry befasst sich mit der Problematik von bewegungseinschränkenden Massnahmen in der Behindertenhilfe. Die Autorin fasst dabei die wesentlichsten Erkenntnisse eines Forschungsprojektes zur Intensivbetreuung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zusammen, das zwei Hochschulen in den Jahren 2016–2018 durchgeführt haben.

Die Automatisierung ist nicht nur bei Motorfahrzeugen auf dem Vormarsch. Auch in der Medizin werden repetitive bzw. planbare Tätigkeiten zunehmend an Roboter oder andere Erscheinungsformen künstlicher Intelligenz delegiert. Beatrice Borio thematisiert im dritten wissenschaftlichen Beitrag die haftungsrechtlichen Herausforderungen, die bei der Verwendung von autonomen Pflegerobotern auftreten, und verdeutlicht, dass die derzeitigen Haftungsnormen, die primär an ein schadenstiftendes menschliches Verhalten anknüpfen, nicht mehr geeignet sind, wenn die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit von Robotern infrage steht. Hardy Landolt schliesslich nimmt im vierten wissenschaftlichen Beitrag – eine Art umfassende Urteilsbesprechung – die Praxis des Bundesgerichts zur unfallversicherungsrechtlichen Pflegeentschädigung unter die Lupe. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung seit August 2020 hat wesentliche Unklarheiten, die im Zusammenhang mit der Teilrevision des UVG im Jahr 2017 entstanden sind, beseitigt.

Das von Heidrun Gattinger betreute Forum befasst sich mit der Gesundheitskompetenz. Das Wissen, die Motivation und die Kompetenz eines Menschen, auf Gesundheitsinformationen zuzugreifen, sie zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden, sind essenzielle Voraussetzungen dafür, dass eine wirkungsvolle Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung umgesetzt werden kann. Melanie Messer, Saskia Maria De Gani, Rebecca Jaks, Elena Guggiari und Catherine Bugmann betonen in ihrem Statement die Wichtigkeit der Gesundheitskompetenz auch für die Pflege und in Zeiten der Pandemie und fordern eine bessere bessere Verankerung des Präventionsgedankens rund um die Bestrebungen eines digitalisierten Patienten.

Brigitte Blum-Schneider zeichnet auch in diesem Jubiläumsheft für die Rubrik Gesetzgebung verantwortlich und präsentiert neben den aktuellen Gesetzesvorhaben auch Hinweise auf Literatur und einen Kinofilm, die sich mit dem Leben eines an Alzheimer erkrankten Schweizer Karateinstruktors in Japan befasst. Den würdigen Schluss der Jubiläumsausgabe macht ein vom Stämpfli Verlag geführtes Interview mit den Initianten der Zeitschrift Pflegerecht, Stephan Grieb und Hardy Landolt.

Sehr herzlich, Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.