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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2022 | S. 185–185Es folgt Seite №185

Editorial

Der Zahn der Zeit nagt, nicht nur steht das erneut ereignisreiche Jahr 2022 vor seinem Ende, auch ein Redaktionsmitglied – Ueli Kieser – hat infolge Pensionierung seinen Rücktritt aus der Redaktion bekannt gegeben. Ich danke dir, lieber Ueli, nicht nur für deine mittlerweile jahrelange Freundschaft, sondern auch für dein Mitwirken in der Redaktion und deine Verdienste um das Sozialversicherungsrecht. Ich werde dich in der Redaktion vermissen, weiss aber, dass ich den Heimwehglarner aus dem fernen Zürich ab und dann wieder treffen werde!

Der Zeitenlauf spielt auch im Recht da und dort eine besondere Rolle. Im ersten wissenschaftlichen Beitrag von Andreas Petrik wird auf die Zulässigkeit eines Konkurrenzverbotes in der Pflege eingegangen und die Auffassung vertreten, dass solche Konkurrenzverbote grundsätzlich unzulässig sind. In Zeiten der Personalknappheit wäre es sehr irritierend, wenn Konkurrenzverbote in der Pflege grosszügig zugelassen würden.

Hardy Landolt beschäftigt sich in zwei Beiträgen einerseits mit der Ersatzpflicht für berufsbedingte Gesundheitsschäden, die Arbeitnehmer erleiden, die pflegerische Dienstleistungen erbringen. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchen Umständen die Sozialversicherung, allen voran der Unfallversicherer, für die berufsbedingten Gesundheitsschäden aufzukommen hat. Für nicht sozialversicherte Gesundheitsschäden ist gegebenenfalls eine Drittperson im Rahmen einer haftpflichtrechtlichen Ersatzpflicht verantwortlich, da ansonsten die geschädigte Pflegefachperson ungedeckt bleibt.

Der Kampf ums Geld manifestiert sich oft im Zusammenhang mit der Koordination der verschiedenen Versicherungsleistungen, die bei einer Hilfs-, Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Der zweite wissenschaftliche Beitrag geht auf diese spezifische Problematik ein und befasst sich mit den inner- und intersystemischen Regeln, deren Zweck darin besteht, eine Überentschädigung zu verhindern.

Unlängst wurde die Schweiz vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für eine ungenügende Umsetzung der staatsvertraglichen Verpflichtungen gemäss der Behindertenrechtekonvention (BRK) gerügt. Dieser Umstand wird im Forum aufgegriffen. Sofia Balzaretti, Daniel Stolz, Hardy Landolt, Thuy Xuan Truong und Markus Schefer äussern sich unter verschiedenen Aspekten zur Relevanz der BRK für Menschen mit einer Behinderung, die gleichzeitig pflegebedürftig sind. Die Gesetzgeber nicht nur des Bundes, sondern auch der Kantone haben auch nach der Meinung der Autoren einen Handlungsbedarf.

Dass zumindest der Gesetzgeber des Bundes nicht untätig ist, ergibt sich aus der Rubrik Gesetzgebung. Dominique Vogt hat einmal mehr einen umfassenden Überblick über die wuseligen Tätigkeiten der gesetzgebenden Organe in Bern verfasst. Hardy Landolt bespricht in der Rubrik Rechtsprechung einen neueren Bundesgerichtsentscheid, der die Übernahme der Restfinanzierung der Pflegekosten bei Aufenthalt in einem ausserkantonalen Pflegeheim betrifft. Der Wohnkanton Genf wurde verpflichtet, die Restkosten beim Aufenthalt in einem Zürcher Pflegeheim zu tragen.

Den Abschluss bildet das von Andreas Petrik geführte Interview mit Lukas Engelberger, Regierungsrat und Präsident der GDK. Lukas Engelberger macht deutlich, dass der Pflegebedarf zunimmt und damit einhergehend die Pflegekosten steigen. Die Kantone sind in mehrfacher Hinsicht gefordert, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Es wird interessant sein, wie der Kampf ums Geld zwischen dem Bund und den Kantonen geführt und entschieden wird.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich nicht nur eine angenehme Lektüre, sondern eine noch viel schönere Adventszeit und einen guten Rutsch ins hoffentlich erfreulichere, weniger kriegerische, pandemische und preistreiberische neue Jahr!

Ihr Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.