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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2022 | S. 67–73Es folgt Seite №67

Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der ambulanten Psychiatriepflege

I. Einleitung

Als Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit anerkannt, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.1 Dieser juristische Krankheitsbegriff ist nicht mit dem medizinischen Krankheitsbegriff identisch, gleichwohl bringt er zum Ausdruck,…

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