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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2021 | p. 67–69Es folgt Seite №67

Nr. 127

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 15. Juni 2020 (9C_815/2019) = BGE 146 V 253

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Kosten einer Hippotherapie, die der an angeborenen cerebralen Lähmungen leidenden Versicherten als medizinische Massnahme durch die Invalidenversicherung vergütet worden sind, nach dem vollendeten 20. Altersjahr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Diese ist grundsätzlich nur im Rahmen des Pflichtleistungskatalogs der…
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