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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2021 | p. 70–71Es folgt Seite №70

Nr. 128

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 16. Juni 2020 (9C_712/2019) = 146 V 233

Die Randziffer 2162 KHMI ist insofern nicht gesetzeskonform, als sie die Beteiligung der IV beim Bau neuer Eigenheime von vornherein auf die Installation von Haltestangen, Handläufen, Zusatzgriffen und Signalanlagen beschränkt. Es ist im Einzelfall zu klären, ob die beantragte Leistung in Ziff. 14.04 Anhang HVI aufgeführt ist. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob die betreffenden…
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