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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2023 | p. 155–157Es folgt Seite №155

Nr.146

Urteil des Sozialversicherungsgerichts Zürich, vom 15. Dezember 2022 (UV.2022.00114)

Covid-Erkrankung als Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn sich Angestellte in Spitälern mit Covid anstecken und aufgrund der Umstände eine Ansteckung am Arbeitsplatz als wahrscheinlicher erscheint als eine Ansteckung in der Freizeit (Art. 9 Abs. 1 UVG, Anhang 1 Ziff. 1 Bst. b UVV).

Sachverhalt

Die Versicherte arbeitete seit dem 1. Januar 2019 als Angestellte in einem Pensum…

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