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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2021 | S. 71–74Es folgt Seite №71

Nr. 129

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 11. Mai 2020 (9C_529/2019, 9C_530/2019) = BGE 146 V 129

Das Bundesgericht stellt fest, dass Art. 70 Abs. 2 ATSG in Bezug auf die Vorleistungspflicht bei Hilfsmitteln eine Gesetzeslücke enthält. Im Sinne einer generell-abstrakten Regel hält das Bundesgericht lückenfüllend fest, dass die Invalidenversicherung für Hilfsmittel vorleistungspflichtig ist, wenn deren Übernahme durch die Invaliden- oder die Unfallversicherung umstritten und eine…
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