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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2022 | S. 216–218Es folgt Seite №216

Inklusive Gesundheitsversorgung

I. Paradigmenwechsel

Die Behindertenrechtskonvention der UNO (BRK) konkretisiert als Antidiskriminierungskonvention einerseits die bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen, d.h., sie vermittelt nicht neue Rechte, sondern berücksichtigt die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen. Andererseits wurzelt ihr ganzheitlicher Ansatz im «menschenrechtlichen…

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