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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2022 | S. 219–221Es folgt Seite №219

Pflegerelevante Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention

I. Ausgangslage

Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgt zunächst ein sehr bescheidenes Ziel: Nach dem Art. 1 bezweckt es lediglich, «den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern». Mit…

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