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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2020 | p. 184–186Es folgt Seite №184

Nr. 123

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 7. Oktober 2019 (9C_221/2019) = BGE 145 V 380

Im Bundesrecht wird die Ermittlung des Zeitbedarfs für versicherte Pflegeleistungen nicht abschliessend geregelt. Die Kantone sind deshalb berechtigt, Vorschriften in Bezug auf die Pflegebedarfsermittlung zu erlassen. Die kantonale Regelung darf jedoch nicht für die ganze Schweiz Anwendung finden und nicht beliebig sein. Verweist die kantonale Regelung auf eines der drei anerkannten…
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