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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2020 | p. 186–190Es folgt Seite №186

Nr. 124

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, Abteilung II, Entscheid vom 5. Mai 2020, IV 2019/80

Hilflosenentschädigung für Kinder mit Diabetes Typ 1

Der Umstand, dass den «Fachmitarbeitern» kein einziger Fall bekannt sei, in dem einem Diabetiker eine Hilflosenentschädigung zugesprochen worden wäre, vermag den weisungswidrigen Verzicht auf individuelle Abklärungen und Überprüfungen an Ort und Stelle nicht zu rechtfertigen, da diese «Erfahrung» keinen Beweiswert für den zu…
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